Redaktion KONLEX.DE | Arbeitsrecht

Wir führen derzeit mehrere Kündigungsverfahren gegen ehemalige Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Weigerungshaltung, sich impfen zu lassen, gekündigt und von der Arbeit freigestellt worden sind. Oftmals sind Impfgegner im Betrieb auch deutlich wahrnehmbar und diskutieren im Betrieb gerne ihre Ansichten. Das kann von einer missionarischen Besessenheit hin bis zu Verschwörungstheorien durchgehen. Die Folge ist meist, dass der Betriebsfrieden damit gestört wird. Es gilt zwar zunächst, dass man grundsätzlich seine Meinung sagen darf. Man muss selbst dem ehemaligen AfD-Vorstand Alexander Gauland Recht geben, der einmal nach missglückten Äußerungen zum Nationalspieler Boateng sich damit verteidigt hat, dass es in Deutschland ohne weiteres erlaubt sei, „Unsinn zu verzapfen“. Da hat er sogar Recht.

 

Da die Überzeugungsversuche von Impfgegnern aber zu Unmut in der Belegschaft führen können, weil sie andauernd irgendwelchen Lippenbekenntnissen ausgesetzt sind oder gerät der Betrieb in Verschwörungsverdacht, kann und muss der Arbeitgeber reagieren. Wenn er den Impfgegner im Betrieb duldet, muss er ihm ganz deutlich klar machen, dass der Impfgegner die Situation aber nicht dazu auszunutzen hat, die restliche Belegschaft von seiner Auffassung zu überzeugen. Lässt der Mitarbeiter nicht von seinen Überzeugungsversuchen ab, so kann dieser nach Abmahnung auch gekündigt werden. Auch hier sollte man schnell und konsequent handeln und die Ansage machen: „Wer den Betriebsfrieden stört, fliegt!“