RA Rafael Fischer | Allgemein

THE ARCHIVE AG soll nach Auskunft von „Focus Online“ und „Welt am Sonntag“ womöglich die Filmrechte an den abgemahnten Pornos gar nicht besitzen. Aufsichtsrat der Schweizer Aktiengesellschaft ist der Deutsche Ralf Reichert, der in Offenbach am Main bislang Geschäftsführer einer Media-Gesellschaft ist und war. Produzent der beanstandeten Pornofilme ist jedoch eine amerikanische Gesellschaft, die nach Vermutung von Branchenkennern kaum all ihre Rechte direkt an den Offenbacher abgetreten haben dürfte. Wenn dem so wäre, wäre die Abmahnung von vorne herein unberechtigt gewesen. Wir haben zwischenzeitlich die Abmahnkanzlei U + C (Urmann) um Aufklärung gebeten.