RA Rafael Fischer | Allgemein

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland an Alzheimer erkrankt sind, hat sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt. Das ist ein Plus von 138,5 %. Das Risiko steigt mit zunehmendem Alter. Betroffen sind vorallem Personen im Alter von 65 Jahren und älter. Ab einer Altersgruppe von 80 Jahren wird Alzheimer im Krankenhaus häufig behandelt.

Der Anstieg ist unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass die Bevölkerung immer älter wird und die medizinische Diagnosemöglichkeiten dazu noch besser.

Aber was bedeutet das für einen Menschen, der vermutlich in das hochbetagte Alter leben wird? Es sollte sich jeder rechtzeitig Gedanken machen, wer die notwendigen Entscheidungen trifft, wenn man das selber nicht mehr kann. Bevor das irgendwer macht, sollte man dies am Besten in einer individuellen Vorsorgevollmacht festlegen. Damit die später, wenn es wirklich darauf ankommt, auch im Interesse des Vollmachtgebers umgesetzt werden kann, sollte man dies möglichst erst nach einer individuellen Beratung tun und grundsätzlich keine Vorsorgevollmachten einfach anhand von Vordrucken ausfüllen.

Die passen oft nicht zum individellen Lebenszuschnitt. Ein Vorsorgevordruck ist besser als gar keine Vorsorgevollmacht. Eine individuelle Vollmacht, die auf den Einzelfall gegengecheckt ist, ist zu empfehlen. Vordrucke können am Ende sonst genauere das Gegenteil von dem bewirken, was gedacht war. Und das ist fatal, wenn man selbst keinen Einfluss mehr darauf nehmen kann. Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, für die Mandanten individuelle und brauchbare Vorsorgevollmachten zu formulieren.

[Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) 2022]