RA Rafael Fischer | Allgemein

Es war in den letzten Tagen nicht mehr zu ertragen, wie die Bundesverteidigungsministerin in einer ernsthaften Gefahrenlage sich derart plump und unbeholfen benimmt. Christine Lambrecht musste sich schon anhören, dass sie unfähig ist, dass sie auch eine Schande für Deutschland ist. Dies dürfte alles zutreffen.

 

Es geht aber hier auch konkret um Menschenleben, die die Bundesverteidigungsministerin in Stellvertretung für Deutschland gefährdet, indem sie nichts oder nicht genügend unternimmt, schon gar nicht das, was möglich wäre. Diese Passivität könnte den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung im Sinne von § 323 c StGB erfüllen. Wir haben die Staatsanwaltschaft Berlin gebeten, gegen die Bundesverteidigungsministerin strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten und haben deswegen konkret Strafanzeige erstattet.

 

Christine Lambrecht ist 2021 aus dem Bundestag ausgeschieden. Sie genießt keine Immunität mehr, da sie als Bundesministerin lediglich Teil der Exekutive und nicht der Legislative ist.