RA Rafael Fischer und Daniela Savci, stud.jur. Universität Konstanz | Allgemein

… zumindest für die Zukunft!

 

Gesetzliche Regelungen und Vorschriften gibt es weltweit genug. Man könnte viele Extravaganzen vermeiden und Egotrips verhindern, wenn derjenige, der Interessen und Rechte Anderer massiv beeinträchtigt (stets für sein eigenes Handeln die Verantwortung trägt). Überschreitet er Grenzen, gerät er in die Verantwortung und auch in die finanzielle Haftung. Das was bei Körperverletzung und Nötigung gilt, sollte auch bei staatlicher Erpressung gelten, wenn Aktivisten für Ihre Taten haftungstechnisch gerade stehen müssen.

 

Lukaschenko lässt seit Wochen Flüchtlinge aus Syrien geradezu einfliegen und über Belarus an die polnische Grenze bringen. Dies ist ein offensichtlicher Versuch, Europa zu erpressen. Lukaschenko ist sogar noch so blöd, dies nach außen hin zu äußern. Wer eine Erpressung begeht, ist für so eine Tat grundsätzlich auch haftbar. Bislang haben die Staaten nur mit Gegenmaßnahmen in Form von Sanktionen gedroht, nicht jedoch an das Naheliegende gedacht, nämlich dem Verursacher die Kosten aufzuerlegen. Diese sind enorm, sowohl in Polen, in Deutschland als auch im übrigen Europa. Dies beginnt bei der Grenzabsicherung bis hin zu der Aufnahme von Flüchtlingen und die damit verbundenen Kosten.

 

Als Schuldner (Anspruchsgegner) wäre (1) Belarus als Staat heranzuziehen sowie (2) Lukaschenko selbst persönlich. Er ist Täter (bei Diktaturen üblich). Dies gilt insbesondere, wenn der Diktator durch und durch korrupt ist. Das Vermögen von geschätzt 9 Milliarden Euro ist dadurch entstanden, dass Lukaschenko aus seiner Machtposition heraus den eigenen Staat gefleddert hat. Deshalb kann das Vermögen, das Lukaschenko und seine Familie zwischenzeitlich vereinnahmt haben, nicht auf Dauer dem Clan gehören. Im Rahmen einer Kampagne sollte man schon jetzt darlegen, dass sämtliche nicht ordnungsgemäß vereinnahmten Gelder zurückzuerstatten sind.

 

Auch gegen Polen kann vorgegangen werden. Denn an der Grenze zu Polen werden dort zahlreiche Menschen abgefangen und abgewiesen. Dies ist zwar nach internationalem Recht legal, jedoch illegal sind die sogenannten Push-Backs. Sobald Menschen EU-Gebiet erreicht haben, haben sie das Recht einen Asylantrag zu stellen. Denn nach europäischem Recht muss jedem, der an die europäische Grenze kommt und Schutz vor Verfolgung oder schweren Menschenrechtsverletzungen sucht, die Möglichkeit gegeben werden, in einem geordneten Verfahren Asyl zu beantragen. Aufgrund dieser Push-Backs kann gegen Polen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden. Dieses Verfahren würde dann vor dem Europäischen Gerichtshof stattfinden, da es um die Europäische Union und um ein europäisches Land geht und es sich um EU-Regeln handelt.

 

Ebenso können Strafmaßnahmen gegen Fluglinien erfolgen, die die illegalen Einreisen über Belarus unterstützen.

 

Lukaschenko sollte für sein Handeln auch vor einem internationalem Gericht zur Verantwortung gezogen werden. Es müssten jedoch erstmal rechtliche Grundlagen geschaffen werden, durch die Diktatoren auch persönlich haftbar gemacht werden können. Es sollte dabei auch festgehalten werden, welches Gericht für so einen Fall zuständig wäre. Bis dahin bleibt es jedoch bei den Sanktionen.

 

Wenn schon mit Lukschenko telefonieren, sollte man ihm das sagen!