Antonia Kohde, stud. jur. Universität Konstanz | Allgemein

Was ist überhaupt Hatespeech?

Der Begiff „Hatespeech“ kommt aus dem Englischen und meint Hassreden, die Nutzer im Internet und in sozialen Netzwerken posten, liken und rechtfertigen. Das Ziel ist es dabei, gegenüber Personen und Gruppen aufgrund bestimmter, sie auszeichnenden Merkmale Hass zu verbreiten. Vor allem heutzutage stellt sich das Problem, dass im Netz Hatespeech eine große Reichweite hat und sich rasend schnell verbreitet. Hasskommentaren können kaum eingedämmt werden wodurch die diskriminierenden, hasserfüllten Äußerungen für jeden zugänglich sind.

Auch, wenn die Personen, die beispielsweise beleidigende Worte veröffentlichen, davon ausgehen, das sei ja gar nicht so schlimm, haben solche Worte für das Opfer meistens schwerwiegende Folgen. Die betroffenen Menschen werden ausgegrenzt und fühlen sich hilflos. Hass gegenüber einer Person ist nie folgenlos.

Wie kann ich als Betroffener mit Hatespeech umgehen?

Wenn man selber Opfer von beleidigenden Worten im Internet wird, gibt es einige Möglichkeiten, wie man mit dem Vorfall umgehen kann.

1.      Counterspeech

Zunächst einmal kann das Opfer mit sog. „Counterspeech“ reagieren. Das bedeutet, dass das Opfer den „Hater“ zurückweist, enttarnt und argumentiert. Hierbei steht im Vordergrund, dass Hass nie unkommentiert bleiben soll.

2.      Melden

Eine andere Möglichkeit, um sich gegen Hatespeech und Beleidigungen zu wehren ist das Melden des Posts, Kommentars oder des Profils. Durch das Melden wird eine Benachrichtigung an den Betreiber der jeweiligen Plattform gesendet, die diesen auffordert, den Beitrag zu überprüfen.

3.      Anzeige erstatten

Letztlich bleibt noch die Möglichkeit, die Hassrede anzuzeigen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nicht jede Hassrede eine Straftat darstellt. Die am häufigsten erfüllten Straftatbestände dürften jedoch die Beleidigung (§ 185 StGB), die Volksverhetzung (§ 130 StGB), die Nötigung und Bedrohung (§§ 240, 241 StGB), die üble Nachrede (§ 186 StGB), die Verleumdung (§ 187 StGB) und die öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) sein.

Um bei einer Anzeige später keine Nachweisprobleme zu haben, empfiehlt es sich außedem, von den betreffenden Posts Screenshots zu machen, um die Hassrede auch nach einer möglichen Löschung beweisen zu können.

Außerdem bietet beispielsweise das Land Baden-Württemberg eine sog. „Internetwache“ an. Unter dem folgenden Link kann so ganz einfach online Anzeige bei der Polizei erstattet werden: https://www.polizei-bw.de/internetwache/.  

Am wichtigsten ist jedoch, dass die Betroffenen die Hassreden nicht einfach hinnehmen, sondern aktiv werden. Denn wenn die Betroffenen aktiv werden kann das für die Täter auch erhebliche Folgen haben wie etwa eine Strafanzeige oder sogar Verurteilung, die Löschung ihrer Beiträge oder sogar ihres ganzen Profils, eine Abmahnung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung, die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung, Übernahme der entstanden Anwaltskosten, Geldentschädigung, etc. Immer wieder hört man auch, dass auch Arbeitgeber Konsequenzen aus solchen Hasskommentaren ziehen und Kündigungen aussprechen, wenn die Kommentare des Arbeitnehmers gegen ethische Standards des Arbeitgebers verstoßen.