RA Rafael Fischer | Allgemein

Bei dem Beschuldigten soll es sich um einen Mitarbeiter der Top-Inkasso GmbH handeln, der als Gewerbetreibender oder Selbstständiger Formulare, wie „Firmensuche24“ versendet, die den Anschein erwecken, dass lediglich Adressangaben zu korrigieren sind. In Wirklichkeit kommt es dann zu einem vermeintlichen Vertragsabschluss. Mit dem Briefbogen der Inkasso-GmbH werden dann die Kunden unter Druck gesetzt. Auf unsere Strafanzeige hat Jean-Pierre Laurent erklärt, er sei hierfür nicht verantwortlich. Der 'Mitarbeiter'  Frank Schäfer habe in allen Fällen eigenmächtig gehandelt. Wir haben bislang in jedem Fall die Zahlung verweigert. In keinem Fall hat die Top-Inkasso GmbH oder die Firmensuche24 danach erfolgreich Klage erhoben. Die Staatsanwaltschaft Luzern hat zwischenzeitlich ein Strafübernahmeersuchen an die Staatsanwaltschaft in Deutschland (Bad Kreuznach) übermittelt.

 

Hinzu kommt, dass Herr Frank Schäfer offensichtlich zwischenzeitlich unter FHG Inkasso GmbH unter der gleichen Adresse, Ringstr. 42 in 55585 Duchroth, Forderungen weiter eintreibt.

 

Es wäre wünschenswert, wenn die Staatsanwaltschaft die einkassierten Gelder des Herrn Frank Schäfer vorläufig sicherstellt, damit diese nicht ins Ausland abwandern.

 

Wir werden in den nächsten Tagen mit der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach selbst in Kontakt treten.

 

Wir werden berichten.