RA Rafael Fischer | Allgemein

Dann ist es regelmäßig zu spät. Jeder vierte wird im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Durch Corona wird sich der Prozentsatz Wahrscheinlich noch erhöhen. Bei 44 Prozent sind psychische Störungen der Auslöser, gefolgt von gutartigen oder bösartigen Tumoren (16%) oder Rücken (13%). Im Versicherungsfall kommt es darauf an, welche Vorerkrankungen bei Vertragsschluss angegeben worden sind. Sie diese unrichtig, kann der Versicherer die Leistung verweigern, selbst wenn die Daten versehentlich unvollständig abgegeben wurden. Aus der Nachbetrachtung kann jeder Arztbesuch wichtig gewesen sein, egal wie man es damals selbst empfunden hat.

 

Das Beste ist, wenn sich der Versicherte von seiner Krankenversicherung eine sog. Patientenquittung geben lässt und die beifügt. Allerdings kann der Inhalt wiederum schnell zu einer Ablehnung des Versicherungsrisikos führen. Daher empfiehlt es sich, eine anonyme Voranfrage zu stellen.