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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Verfahren gegen Martin Winterkorn wegen des Verdachts der Marktmanipulation im Zusammenhang mit der Dieselaffäre eingestellt, weil sie im Hauptverfahren mit einer Verurteilung des Angeklagten rechnet. Nach der Strafprozessordnung kann die Staatanwaltschaft dann ein Verfahren vorläufig einstellen und von der Verfolgung aktuell absehen, wenn davon auszugehen ist, dass der Betroffene in einem anderen Verfahren eine Strafe erhält, dass die in schon laufenden Ermittlungsverfahren zu erwartende Strafe hiergegen nicht besonders ins Gewicht fallen würde.

 

Denn am 25.02.2021 beginnt in Braunschweig das Hauptverfahren gegen Martin Winterkorn wegen Mitverantwortung im Dieselbetrug. In dem Verfahren in Braunschweig kommt neben des Betrugsvorwurfs zum Nachteil der Dieselkunden auch Marktmanipulation zur Sprache.

 

Was in der Tagespresse immer etwas untergeht ist der Umstand, dass im Falle einer Verurteilung der Täter höchstwahrscheinlich auch persönlich haftet und die Vorteile, die er oder sein Umfeld genossen hat eingezogen werden können. Das wäre bei Winterkorn das Gehalt beziehungsweise mindestens die Bonuszahlungen.