RA Oliver Hirt | DIESELKLAGEN

Etwas zu bestreiten, dass erweislich wahr ist, ist in seiner Grundform zunächst einmal nicht strafbar.

 

1. Ausnahme: wer den Holocaust leugnet oder verharmlost, macht sich strafbar nach § 130 III StGB. Denn die historische Verantwortung in Deutschland lässt hier keine Dementis oder Fake-News zu.

 

2. Ausnahme:  Bestreiten im Zivilprozess, was wider besseren Wissens wahr ist. Aktuelles Beispiel: die VW-Prozesse:  die Anwälte des Volkswagen-Konzern bestreiten in Verfahren vor deutschen Gerichten, dass  der Konzern nicht betrogen habe. Dies könnte sich bald rächen  für Verantwortlichen bei Volkswagen und deren Anwälte. Denn dann käme vielleicht noch eine Nachbetrachtung wegen (versuchten) Prozessbetruges hinzu.

 

Anders im Strafprozess. Hier darf der Angeklagten leugnen und lügen. Denn niemand muss selbst überführen. Beispiel: Der Angeklagte Martin Winterkorn. Im Strafverfahren darf er sich ahnungslos geben. Im Zivilprozess wegen Schadensersatz darf er dagegen keine falschen Angaben machen. Wir haben Martin Winterkorn in mehreren Dieselklagen direkt verklagt. Wir berichten.