RA Rafael Fischer | FISCHERhatRECHT

„Fare lo Schettino“ (heißt auf Deutsch: „Den Schettino machen“) ist in Italien zur geflügelten Umschreibung für besondere Feigheit geworden. Hiervon unbeeindruckt lässt uns der ehemalige Kapitän der „Costa Concordia“ 10 Jahre nach dem Unglück uns aus dem Gefängnis in Rom wissen, dass es nicht okay sei, dass er der Einzige sei, der für das Unglück bezahle. Ma wolle vorliegend vielmehr einen Schuldigen finden. Die 16-jährige Haftstrafe gab es einmal für die Schuld am Unglück selbst (arrogantes und riskantes Manöver, das völlig unnötig war) und der Umstand, dass der Kapitän nicht als Letzter von Bord ging, sondern als einer der Ersten und Passagiere, Besatzung und Schiff einfach zurückließ. Gewissermaßen hat Schettino recht: man wollte einen Schuldigen finden. Was er nicht sagt: man hat ihn auch gefunden.