RA Rafael Fischer | FISCHERhatRECHT

Anfangs war es noch ein Restaurant, das jemand bei Google mit 5 Sternen als „Gourmet Tempel“ gepriesen hat, obwohl der Rezensent selbst nie da war. Der Reiseanbieter Holidaycheck hat nach einer Meldung der Tourismus News unlängst in einem Verfahren gegen die Firma Fivestar-Marketing in Belize durchgesetzt, dass diese Firma nicht mehr Bewertungen von Personen über Hotels verkaufen darf, die tatsächlich gar nie dort waren. Leider kein Einzelfall. Branchenkenner gehen davon aus, dass mindestens ein Viertel aller Bewertungen unecht sind, weil viele Kunden ihre Entscheidung auch von den positiven Bewertungen abhängig machen. Oftmals eine gutmütige Fehlentscheidung.

 

Leider sind unter den Schummelanbietern mittlerweile auch Ärzte und manchmal auch Anwälte. Während die ersteren am „offenen Herz“ operieren, operieren Anwälte am „offenen Geldbeutel“. Gerade dort, wo es nicht nur um ein simples Produkt geht, sondern um eine persönliche Dienstleistung, ist die Fake-Bewertung schon ein Vertrauensbruch, bevor der Kontakt da ist. Wer faked, dem ist der Kunde eigentlich egal, denn es geht dem Faker nur um’s Geld.

Zum Glück gibt es einen Unterlassungsanspruch gegen den Verwender, den Falschbewerter und die Agentur, die solche Fake-Bewertungen anbietet.

 

https://www.tn-deutschland.com/holidaycheck-gewinnt-prozess-um-gekaufte-online-bewertungen/ ]