Die Errichtung eines Wintergartens stellt in der Regel eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bedarf. Mit dieser Entscheidung gab das Oberlandesgericht (OLG) München einer Wohnungseigentümergemeinschaft Recht, die von einem Miteigentümer die Beseitigung eines ungenehmigten" Wintergartens gefordert hatte.

Auch eine von einer WEG eingesetzte Hausverwaltung ist berechtigt, eine Schließanlage unverzüglich auszutauschen, wenn sie sich hierzu veranlasst sehen darf. Dies ist der Fall, wenn und soweit durch den Verlust des Schlüssels einer Schließanlage konkret zu befürchten ist, dass der nicht auffindbare Schlüssel durch Unbefugte missbräuchlich verwendet wird.

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat durch Mehrheitsbeschluss entschieden, dass die Haustierhaltung für Mieter des Hauses und Wohnungseigentümer im sämtlichen Räumen des Hauses untersagt ist. Kurze Zeit später nimmt Familie Vierbein den Rüden Hasso, den Hund der verstorbenen Tante, bei sich auf, woraufhin sich die anderen Mieter beschweren. Hierbei berufen diese sich auf den bereits ergangenen Beschluss und fordern die Familie auf Hasso wegzugeben.

Ein Wohnungseigentümer kann einen Personenaufzug nachträglich auf eigene Kosten nur einbauen, wenn die übrigen Wohnungseigentümer zustimmen.

So entschied es der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Wohnungseigentümersache. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Einbau des Aufzugs in aller Regel auch dann ein Nachteil im Sinne des WEG für die übrigen Wohnungseigentümer sei, wenn der bauwillige Wohnungseigentümer aufgrund einer Gehbehinderung auf den Aufzug angewiesen ist, um seine Wohnung zu erreichen. Das sei anders als zum Beispiel beim Einbau eines Treppenlifts oder einer Rollstuhlrampe.

Ist in einer Zweier-WEG kein Verwalter bestellt und aufgrund der Stimmengleichheit in der Eigentümerversammlung ein entsprechender Beschluss über die Jahresabrechnung nicht möglich, kann der eine Eigentümer, der Betriebskosten verauslagt hat, diese auch ohne Beschluss von dem anderen Eigentümer erstattet verlangen.