Redaktion LAWINFO.DE | Strafrecht

Vergangene Woche ist nicht nur gegen Wladimir Putin ein internationaler Haftbefehl durch den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag erlassen worden, sondern auch gegen Marija Lwowa-Belowa, die in Russland von Putins Gnaden offiziell den Titel „Kommissarin für Kinderrechte“ trägt. In einem medienwirksamen Interview mit Putin vor wenigen Wochen räumte Sie sogar ein, dass sie selbst ein Kind aus Mariupol adoptiert habe. Lwowa-Belowa ist allerdings bekannt, dass die Verschleppung von Zivilpersonen nach internationalem Recht verboten ist, erst recht die Verschleppung von Kindern (auch noch ohne Eltern). Lwowa-Belowa scheint das egal zu sein, sie reagiert öffentlich auf den Haftbefehl eher arrogant abwertend. Wenn sich mal da die Kommissarin nicht täuscht. Wladimir Putin wird künftig sicherlich jede Auslandsberührung mit der internationalen Staatengemeinschaft meiden. So, wie er bei seinem Frontbesuch aussah, verzichtete er auch auf notwendige Operationen oder medizinische Behandlungen im Ausland.

Für Marija Lwowa-Belowa kann es aber ohnehin unangenehm werden, wenn Putins Macht schwindet. Bei einer neuen Machtkonstellation kann es durchaus vorkommen, dass die Kommissarin ins Ausland abgeschoben wird oder direkt nach Den Haag, um sich vielleicht von Kriegsverbrechervorwürfen zu distanzieren. Lwowa-Belowa kann dieser Vorwurf lebenslange Haft einbringen. Das adoptierte Kind wird irgendwann erfahren, wo es herkommt und Fragen stellen. Die Kommissarin hat ihre Situation noch nicht zu Ende gedacht. Jetzt ist es zu spät.