Redaktion KONLEX.DE | Steuerstrafrecht

Schon vor einigen Tagen hat der SPIEGEL berichtet, dass der Bundesfinanzminister Olaf Scholz über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine CD mit steuerbrisanten Daten für 2 Millionen Euro angekauft hat. Es geht hierbei um Vermögenswerte in Dubai von in Deutschland lebenden Personen, die deshalb grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig sind. Das Vorgehen gilt zwar als umstritten, aber was nützt es dem „Vermögenden“, wenn das Heimatfinanzamt plötzlich Vermögenswerte aufspürt, von denen oder deren Herkunft es nichts weiß und dann höchstwahrscheinlich ein Steuerstrafverfahren einleitet. Wenn das passiert, ist es zu spät.

 

Wem so etwas droht, der aber noch nicht „aufgeflogen“ ist, der kann durch eine straffreie Selbstanzeige ein potentielles Strafverfahren vermeiden. Bei Strafverfahren geht es nicht nur um die Strafe und möglicherweise Einziehung der Vermögenswerte, sondern auch um Nebenfolgen wie Einziehung des Waffenscheins, des Pilotenscheins, Führungszeugnis, Zuverlässigkeitsannahme für Makler, Gastwirte und andere Berufe. Wenn die Finanzverwaltungen der Länder betroffene Personen überprüfen, kann es zu Durchsuchungen auf Veranlassung der sog. Veranlagungsfinanzämter kommen, wenn der Betroffene in den letzten Jahren keine „adäquaten Einkünfte“ erklärt hat. Nur solange die Tat nicht entdeckt ist und kein Sperrgrund vorliegt, kann eine Selbstanzeige eine strafbefreiende Wirkung entfalten.

 

Wer in Dubai mehr als einen Koffer stehen hat, sollte sich im Zweifel jetzt Gedanken machen und ggf. strategische Hilfe in Anspruch nehmen.