RA Rafael Fischer | Kaufrecht

Wiederholt haben geschädigte Diesel-Besitzer Daimler bis vor den Bundesgerichtshof gezerrt. Dennoch ist bislang kein höchstrichterliches Urteil gegen Daimler ergangen. Der Bundesgerichtshof argumentiert so, dass die Existenz einer Abschalteinrichtung alleine noch keine sittenwidrige Schädigung darstelle. Es müsse der Nachweis der gezielten Täuschungsabsicht geführt werden. Ob das überhaupt so ist, kann bezweifelt werden. Wenn aber ein Motor mit einer oder mehreren Abschalteinrichtungen ausgestattet ist, dann hat man eben von einer Täuschungsabsicht auszugehen, weil die Abschalteinrichtungen ja gerade deswegen verdeckt eingebaut worden sind. Dann käme auf Daimler die Nachweispflicht zu, die Abschalteinrichtungen zu „erklären“.

 

In einem Verfahren in Großbritannien hat die angloamerikanische Kanzlei Milberg einen Sachverständigen in Auftrag gegeben. Der bekannte Sachverständige Felix Domke hat in der Software von Daimler acht Abschalteinrichtungen nachgewiesen. Dies hätte zur Folge:

 

Daimler hat in den USA, Großbritannien und in Deutschland gelogen. In Deutschland insbesondere in den Verfahren, die die Diesel-Besitzer gegen Daimler angestrengt hatten und nur deswegen verloren haben, weil man den Betrug nicht nachweisen konnte. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass sich Daimler 1000-fach des Prozessbetruges schuldig gemacht haben könnte. War das dann eine Idee der Rechtsanwälte oder eine Idee von Daimler, konkreter gesagt eine Idee des Vorstandes? Vorstandsvorsitzender ist seit 22.05.2019 Ola Källenius, ein schwedischer Manager. Davor war es der Mann mit dem weißen Schnauzer, Dieter Zetsche. Droht Herrn Zetsche am Ende ein ähnliches Schicksal wie Martin Winterkorn?