Kaffeepause zur falschen Zeit - fristlose Kündigung
Auch, wenn eine Beschäftigte für nur etwa zehn Minuten Kaffee trinken geht und sich während dieser Zeit nicht bei der elektronischen Zeiterfassung ausstempelt, riskiert man eine außerordentliche Kündigung. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgericht Hamm ist in einem solchen Fall eine Abmahnung entbehrlich, wenn die Beschäftigte die Tat zunächst auch noch leugnet und zu verschleiern versucht. In solchen Fällen kann auch nur ein einmaliger Verstoß zur fristlosen Kündigung ausreichen. Das Gericht sieht in einem vorsätzlichen Missbrauch der Stempeluhr einen enormen Vertrauensbruch.
Während du schliefst: Der Nachtduscher
Manche haben sich schon gefragt: Ist nachts duschen erlaubt? Wer in einem Mehrfamilienhaus lebt, hat in besonderem Maße die Nachtruhe einzuhalten. Diese gilt zwischen 22 und 6 Uhr.
„Ich bremse auch für Tiere“ kann im Ernstfall teuer werden
Die Haufe Online Redaktion berichtete am 11.01.2023 unter der Rubrik „Verkehrsrecht“ von einer Gerichtsentscheidung des Amtsgerichts Pfaffenhofen. In dem entschiedenen Fall kam es bei einer Vollbremsung einer Autofahrerin zu Gunsten eines Fuchses zu einem Auffahrunfall. Das Gericht entschied, dass die „Fuchsbremserin“ sich mindestens ein Drittel Eigenverschulden anrechnen lassen müsse, wenn nicht noch mehr.
Tiermedizin: Die fehlgeschlagene Kastration
Was passiert, wenn ein Haustier auf Wunsch des Eigentümers kastriert wird, die Kastration aber fehlschlägt? Wer haftet dann für die Folgen?
Zur Beantwortung dieser Frage muss die Ausführung der Kastration rechtlich eingeordnet werden. Es könnte sich um einen Dienstvertrag oder um einen Werkvertrag handeln.
Beim Werkvertrag ist der konkrete Erfolg geschuldet, also die vollständige und wirksame Kastration. Beim Dienstvertrag ist die Behandlung an sich (Kastration) geschuldet.
Weselskys Mannen: Dürfen die das? ... Noch!
Die Lokführer der GDL stellen 0,05% der deutschen Bevölkerung dar und nehmen mit ihrem Streik wiederholt die ganze Nation in Geiselhaft. Sie verdienen bereits mehr als der in Deutschland übliche Durchschnittslohn. Da hat man unter solchen Umständen seine Interessen so rigoros durchsetzen? Im Moment schon, weil es nicht ausreichend gesetzliche Einschränkungen gibt.
Eine Reihe von Universitätsprofessoren (Rudkowski, Fuhlrott) sind der Auffassung, dass in lebenswichtigen Bereichen und Betrieben Arbeitskämpfe zum Schutz Dritter reguliert werden können. Die Bahn ist eine solche kritische Infrastruktur. Und das macht sich Claus Weselsky zu nutze. Nicht sein Verhandlungsgeschick ist Trumpf, sondern die Macht, mit relativ wenig Personen ganze Branchen lahmzulegen.