„Falls ich heute verunglücke“: Testament gilt länger als nur einen Tag
Die Formulierung „Für den Fall, dass ich heute verunglücke“ stellt keine Bedingung dafür auf, dass ein Testament gültig ist.
Das folgt aus einer Entscheidung des Kammergerichts (KG) in Berlin. Die Richter machten deutlich, dass diese konkrete Formulierung in einem Testament ausgelegt werden müsse. Nach ihrer Ansicht handele es sich lediglich um die Mitteilung des Anlasses für die Testamentserrichtung, bei dessen Formulierung der Erblasser die Form eines Konditionalsatzes gewählt hat. Die Formulierung ist dagegen nicht als Bedingung zu verstehen, von deren Eintritt die Wirksamkeit des Testaments abhängen soll.
Kaffeepause zur falschen Zeit - fristlose Kündigung
Auch, wenn eine Beschäftigte für nur etwa zehn Minuten Kaffee trinken geht und sich während dieser Zeit nicht bei der elektronischen Zeiterfassung ausstempelt, riskiert man eine außerordentliche Kündigung. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgericht Hamm ist in einem solchen Fall eine Abmahnung entbehrlich, wenn die Beschäftigte die Tat zunächst auch noch leugnet und zu verschleiern versucht. In solchen Fällen kann auch nur ein einmaliger Verstoß zur fristlosen Kündigung ausreichen. Das Gericht sieht in einem vorsätzlichen Missbrauch der Stempeluhr einen enormen Vertrauensbruch.
Während du schliefst: Der Nachtduscher
Manche haben sich schon gefragt: Ist nachts duschen erlaubt? Wer in einem Mehrfamilienhaus lebt, hat in besonderem Maße die Nachtruhe einzuhalten. Diese gilt zwischen 22 und 6 Uhr.
„Ich bremse auch für Tiere“ kann im Ernstfall teuer werden
Die Haufe Online Redaktion berichtete am 11.01.2023 unter der Rubrik „Verkehrsrecht“ von einer Gerichtsentscheidung des Amtsgerichts Pfaffenhofen. In dem entschiedenen Fall kam es bei einer Vollbremsung einer Autofahrerin zu Gunsten eines Fuchses zu einem Auffahrunfall. Das Gericht entschied, dass die „Fuchsbremserin“ sich mindestens ein Drittel Eigenverschulden anrechnen lassen müsse, wenn nicht noch mehr.
Tiermedizin: Die fehlgeschlagene Kastration
Was passiert, wenn ein Haustier auf Wunsch des Eigentümers kastriert wird, die Kastration aber fehlschlägt? Wer haftet dann für die Folgen?
Zur Beantwortung dieser Frage muss die Ausführung der Kastration rechtlich eingeordnet werden. Es könnte sich um einen Dienstvertrag oder um einen Werkvertrag handeln.
Beim Werkvertrag ist der konkrete Erfolg geschuldet, also die vollständige und wirksame Kastration. Beim Dienstvertrag ist die Behandlung an sich (Kastration) geschuldet.