Fast jeder ist ihnen schon mal begegnet. Im ungünstigen Fall wurde dabei ein Foto von Ihnen gemacht: Die Rede ist von Überwachungskameras auf deutschen Straßen.

 

Die Marktführer heißen Traffipax Speedophot, Leivtec XV 2 oder 3, ESO ES 3.0, Traffipax Traffistar S 330 oder 350 oder Multanova VR6F. Der technische Standard der Geräte ist hoch, dennoch kommt es immer wieder zu Situationen, die das Messergebnis nicht verwertbar machen.  Die Verfolgungsbehörden prüfen dies in der Regel vorher nicht, sondern warten, ob ein Einspruch kommt.

 

Gerade bei hohen Bußgeldern oder wenn Fahrverbot droht, kann eine Überprüfung des Messvorgangs und der gefertigten Lichtbilder Fehler zu Tage fördern, die den Bußgeldbescheid vernichten.

 

So kommt es bei Messungen mit der Multanova VR 6 F darauf an, das gesamte Lichtbild (und nicht nur ein Ausschnitt) zu betrachten. Gerade bei mehrspurigen Fahrbahnen kann es zu Fehlzuordnungen erhaltener Messergebnisse kommen. Als Beispiel wird genannt, wenn zufällig ein rechtsfahrendes Fahrzeug das eigentlich auslösende Fahrzeug auf der linken Spur kurzfristig verdeckt hat. Beim Laserscanner Traffistar S 350 muss der Auswerterrahmen im Bild komplett zu sehen sein. Insbesondere muss die Rahmenunterkante unterhalb der Radaufstandspunkte liegen und außerdem muss im Rahmen ein Teil der Fahrzeugfront enthalten sein.

 

 Schließlich kann es zu Messfehlern durch falsche Bedienung kommen, insbesondere bei Handlasergeräten. Es können dann Messfehler durch unbewusstes oder bewusstes horizontales Schwenken des Laserstrahls an parallel oder teilweise parallel zur Fahrtrichtung ausgerichteten Bauteilen innerhalb des Fahrzeuges kommen. Bei den meisten Lasergeräten kommt es entscheidend darauf an, dass der Laserstrahl während der gesamten Messdauer auf die gleiche Fahrzeugstelle auftrifft.

 

Bekannt sind auch Fehlmessungen in der Dunkelheit mit anschließendem Fehlzuordnen des Messwertes zu einem anderen Fahrzeug.

 

 

Geht es um Punkte in Flensburg oder um mehr, dann hat sich die Überprüfung der Bußgeldakte schon das eine oder andere mal gelohnt. Und wenn nicht, dann weiß man wenigstens, dass an dem Bußgeld nichts zu rütteln ist. Wir haben aus der Literatur und eigenen Fällen und Erfahrungen einen Überprüfungsmodus für fast alle gängigen Überwachungsgeräten zusammengestellt und sind auch für jede Meldung neuer Fehlerquellen dankbar.