RA Oliver Hirt | Schadenersatzrecht

Ein 28-jähriger hat kurz vor Jahresende 2016 ein Foto mit zwei Handgranaten und einer Schusswaffe veröffentlich mit folgender Bildunterschrift: „Silvester kann kommen, alles schon hergerichtet …“. Das rief die Polizei auf den Plan. Was folgte, war eine Hausdurchsuchung unter Einsatz von Spezialkräften. Kosten: mehr als € 11.000,00.

Einen Teil davon wurde dem jungen Mann in Rechnung gestellt, der vor das Verwaltungsgericht Regensburg zog. Das hat mit Urteil vom 20.02.2018 klargestellt, dass die Inanspruchnahme des „Posters“ rechtmäßig war. Wer solche Bilder – und dann auch noch kurz vor Silvester – postet, wo die Alarmbereitschaft der Polizei besonders hoch ist, muss damit rechnen, dass er durch sein Verhalten einen Polizeieinsatz auslöst. Mit anderen Worten: Wer in diesen Zeiten so blöd ist, fragwürdige Scherze zu veröffentlichen, muss sich nicht wundern, wenn die Behörden seinen „Joke“ überprüfen. Schlechte Witze können teuer werden.

 

 

[Quelle: VG Regensburg, Urteil vom 20.02.2018, Az. RN 4 K 17.635]