RA Oliver Hirt | Kaufrecht

Wenn die Herstellerangaben über längere Zeiten nicht mit dem gemessenen Verbrauch übereinstimmen, kann der Kunde vom Händler gegebenenfalls Rückabwicklung verlangen. In mehreren gerichtlichen Entscheidungen wurde eine Abweichung um mehr als 10 % für wesentlich erachtet. Allerdings ist der Verbrauch im Straßenverkehr grundsätzlich nicht mit den Verbrauchsdaten auf dem Rollenprüfstand zu entscheiden. Wer den Verdacht hat, dass sein Auto wesentlich mehr Sprit verbraucht, sollte sich an einen Rechtsanwalt wenden.

Ansprechpartner in unserer Kanzlei sind die Rechtsanwälte Oliver Hirt und Rafael Fischer. In einem Fall haben wir vor wenigen Wochen ein TÜV-Gutachten eingeholt. Das Ergebnis steht noch aus. Je nachdem wird Schadensersatz- oder Rückabwicklung beantragt werden nebst Erstattung des Mehrverbrauches der letzten Jahre.

 

Nach neuesten Branchenrecherchen und unseren eigenen Recherchen ist die ,,Verbrauchslüge“ viel größer als der Diesel-Skandal. Heute lügen fast alle Hersteller. Eine Ausnahme bildet Rolls Royce: bezüglich der Modelle Silver Shadow und Silver Spur werden erst gar keine Verbrauchsangaben gemacht.