Medizinische Überversorgung verhindert oft, dass jemand in Ruhe sterben kann
Medizinische Überversorgung ist ein regelmäßiger Grund, dass das Lebensende nicht an die Bedürfnisse der Patienten angepasst wird. Es sterben immer mehr Menschen im Krankenhaus, weit mehr als früher. Wir haben verlernt, dass das Sterben zum Leben dazugehört. Oftmals wird es soweit als möglich tabuisiert. Menschen werden „zum Sterben“ regelmäßig ins Krankenhaus gebracht. Gründe hierfür sind beispielsweise Personalmangel in Pflegeheimen, die Hilflosigkeit von Angehörigen mit einer solchen Situation oder einfach nur Bequemlichkeit der Angehörigen.
Während der Pandemiezeit war das Sterben im Krankenhaus besonders krass. Die alten Menschen waren isoliert von Familie, Freunden und auch Seelsorgern, waren dafür umgeben vom medizinischen Personal in Schutzkleidung und lauter Apparaten.
Genau so wollen es die meisten Menschen nicht.
Tod und Sterben haben sich aus dem Familienumfeld in die Zuständigkeit der Gesundheitssysteme verlagert. Es werden dann oftmals medizinische Ressourcen angekurbelt, die zu keiner bedeutsamen Verbesserung der Lebensdauer oder Lebensqualität des Patienten führen. Die Überversorgung richtet manchmal mehr Schaden als Nutzen an.
Umso wichtiger ist es typische „Endszenarien“ in einer Patientenverfügung konkret mit aufzunehmen, damit der Bevollmächtigte dann eine klare Vorgabe hat.
Nottestamente in vielen Fällen unwirksam
Ein Nottestament ist eine Ausnahme. Es kann dann errichtet werden, wenn jemand sich einer unmittelbaren Todesgefahr ausgesetzt sieht und einen letzten Willen begründen oder abändern will.
Die Errichtung eines Nottestaments vor drei Zeugen kommt dann erst in Frage, wenn ein Notar nicht mehr erreichbar ist und auch kein amtierender Bürgermeister.
Was tun bei Vorladung durch die Polizei?
Wer von der Polizei als Beschuldigter eine Ladung zur Vernehmung erhält, ist nicht verpflichtet, zu erscheinen. Nichtstun, hilft aber auch nicht weiter. Wenn gegen eine Person ermittelt wird, sollte diese wenigstens darauf achten, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen. Dies gelingt am Besten durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes, der als Verteidiger ausdrücklich Akteneinsicht beantragt, um Informationen über die Beschuldigung zu gewinnen. Nach erfolgter Akteneinsicht (der Anwalt darf sich von der Akte Kopien fertigen) wird der Rechtsanwalt mit dem Mandanten besprechen, ob und gegebenenfalls wie man sich äußert.
Checkliste Arzthaftung
Wenn der Verdacht aufkommt von einem Arzt oder im Krankenhaus falsch behandelt worden zu sein und Sie dadurch einen Schaden erlitten haben, sollte möglichst schnell mit der Beweissicherung für eine außergerichtliche Einigung oder einen späteren Prozess begonnen werden.
Basics: Zur Verjährung von Ansprüchen gegen andere Miterben
Wird ein Erbe nach Verteilung des Nachlasses von einemPflichtteilsberechtigten auf Auszahlung seines Pflichtteils in Anspruchgenommen, so kann der in Anspruch genommene Erbe von denanderen Miterben auch noch 10 Jahre nach dem Erbfall anteiligenAusgleich verlangen.